Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim hat gemäß §196 Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei baureifem Land ist der Bodenrichtwert als erschließungsbeitragsfreies Bauland ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertbestimmenden Eigenschaft wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt sowie Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die ermittelten Bodenrichtwerte nach den o.g. gesetzlichen Vorgaben werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die aktuellen Werte aller 32 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses sowie die dazugehörigen graphischen Darstellungen der Richtwertzonen sind auf der Homepage der Stadt Müllheim www.muellheim.de/bodenrichtwerte für jedermann kostenfrei abrufbar sowie für jedermann einsehbar bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Hacher Straße 7 in Müllheim, Telefon: 07631-801-650.
Für individuelle Auskünfte kann eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben werden.
Wir bitten Sie, die für die Feststellungserklärung (für die Grundsteuer-Hauptfeststellung zum 01.Januar 2022) benötigten Bodenrichtwerte unter der genannten Homepage abzurufen und von Anrufen abzusehen.
Hinweis (Informationen und Handlungsempfehlungen für Grundstückseigentümer):
Ab Juli 2022 werden auf der Internetseite www.grundsteuer-bw.de weitere Informationen und erforderliche Daten zur Abgabe der Feststellungserklärung zu finden sein. Auf die Bodenrichtwerte der jeweiligen Kommunen kann hierüber dann voraussichtlich ebenfalls zugegriffen werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt auf der Webseite des Finanzministeriums ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Grundsteuerreform sowie ein kurzes Erklärvideo für Eigentümerinnen und Eigentümer. In Ergänzung dazu können allgemeine Fragen dem virtuellen Assistenten der Steuerverwaltung unter www.steuerchatbot.de gestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim.