Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separate Textteile, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zu den Textteilen.
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.
Diese Bekanntmachungen erfolgen in der Gemeinde March ortsüblich im Mitteilungsblatt. Der Bebaungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Die Auslegung der jeweiligen Planentwürfe erfolgt bei der Gemeinde -Bauordnungsamt. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu den laufenden Bebauungsplanverfahren.
Die Bebauungspläne sind nach Ortsteilen sortiert und stehen jeweils als PDF-Dateien zum Herunterladen zur Verfügung.
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfs mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.
Diese Bekanntmachungen erfolgen in der Gemeinde March ortsüblich im Mitteilungsblatt. Der Bebaungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Die Auslegung der jeweiligen Planentwürfe erfolgt bei der Gemeinde -Bauordnungsamt. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu den laufenden Bebauungsplanverfahren.
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