Der Gemeinsame Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau bei der Stadt Müllheim hat gemäß §196 Abs.1-3 des Baugesetzbuches in Verbindung mit §12 der Gutachterausschussverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte für den Bereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf den Quadratmeter Grundstücksfläche. Bei baureifem Land ist der Bodenrichtwert als erschließungsbeitragsfreies Bauland ausgewiesen. Die Bodenrichtwerte wurden aus Kaufpreisen unbebauter Grundstücke abgeleitet und beziehen sich auf unbebaute Grundstücke mit gebietstypischen Eigenschaften. In bebauten Gebieten wurde unterstellt, das einzelne Grundstück wäre unbebaut. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in wertbestimmenden Eigenschaft wie Lage und Entwicklungszustand, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt sowie Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die ermittelten Bodenrichtwerte nach den o. g. gesetzlichen Vorgaben wurden am 15.06.2023 via Internetbekanntmachung auf der Homepage der Stadt Müllheim i. M. unter www.muellheim.de öffentlich bekannt gemacht. Durch Scan des untenstehenden QR-Codes gelangen Sie zur Bekanntmachung.
Die aktuellen Werte aller 32 Kommunen im Zuständigkeitsbereich des Gemeinsamen Gutachterausschusses sowie die dazugehörigen graphischen Darstellungen der Bodenrichtwertzonen sind auf der Homepage der Stadt Müllheim i. M. www.muellheim.de/bodenrichtwerte und auf der Plattform BORISBW www.gutachterausschuesse-bw.de für jedermann kostenfrei abrufbar sowie für jedermann einsehbar bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses, Hacher Straße 7 in Müllheim i. M., Telefon: 07631-801-650.
Für individuelle Auskünfte kann eine Gebühr nach der Gutachterausschussgebührensatzung erhoben werden.