In allen vier Ortsteilen werden Gemeindehallen als Mehrzweckhalle genutzt, teilweise für sportliche und private, vorwiegend aber für kulturelle Veranstaltungen der Vereine oder Organisationen.
Grundsätzlich sind die Hallen in den Oster-, Pfingst-, Sommer-, Herbst- und Weihnachtsferien nicht zu belegen.
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