Aktuelle Meldung

Kinderfreizeitbonus


Der Kinderfreizeitbonus ist eine zusätzliche Unterstützung in der Corona-Pandemie für bedürftige Familien und Familien mit kleinem Einkommen. Informieren Sie sich, ob Sie einen Anspruch haben und wie Sie den Kinderfreizeitbonus erhalten.

Mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona 2021/2022“ soll verhindert werden, dass die Covid-19-Pandemie auch zu einer Krise für die Zukunft von Kindern und Jugendlichen wird. Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms ist der Kinderfreizeitbonus für bedürftige Kinder in Höhe von 100,00 EUR je Kind.

Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 existenzsichernde Leistungen nach dem SGB II, dem Bundesversorgungsgesetz oder dem AsylbLG erhalten, wird der Kinderfreizeitbonus als antragslos zu gewährende Einmalzahlung nach dem jeweiligen Leistungsrecht gewährt.

Für Kinder und Jugendliche, die im August 2021 leistungsberechtigt nach dem Wohngeldgesetz oder dem Dritten Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) sind, wurde der Kinderfreizeitbonus als Antragsleistung im Bundeskindergeldgesetz verankert, so dass die Gewährung über die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit erfolgt.

Den Antrag sowie weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus sind auf folgender Internetseite der Familienkasse veröffentlicht:

 https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus