Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte für die Flurneuordnung Bötzingen (L114/L116)
Durch Änderungsbeschluss Nr. 4 des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald -untere Flurbereinigungsbehörde-, wird folgendes Flurstück in das Flurbereinigungsgebiet der Flurbereinigung Bötzingen ( L 114 / L 116) einbezogen: Von der Gemeinde March, Gemarkung Neuershausen, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald das Grundstück Flst. Nr. 2176/1. Inhaber von Rechten, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, z. B. Pächter, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von 3 Monaten beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, Sitz Freiburg anzumelden. (Anschrift der
Gemeinsamen Dienststelle Flurneuordnung und Landentwicklung der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen: Berliner Allee 3a, 79114 Freiburg i. Br. oder jede andere Stelle des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald). ...mehr