Wohnungsrecht
Ein Wohnungsrecht (nach § 1093 BGB) kann im Grundbuch dinglich gesichert werden. Hauptzweck muß die Nutzungsüberlassung zum Wohnen sein. Es umfasst auch die Befugnis zur Mitbenutzung von Gemeinschaftseinrichtungen.
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen, Liebensteinstr. 2, 79312 Emmendingen
Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Emmendingen, Liebensteinstr. 2, 79312 Emmendingen
Näheres über das Grundbuchamt.
Gebühren entstehen für die Bewilligung eines Wohnungsrechts, d.h. Beurkundung vor einem Notar und die Eintragung in das Grundbuch nach der Kostenordnung.