Kirchenaustritt
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt beurkundet. Er wird sofort wirksam.
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Standesamt & Friedhofsverwaltung
Die Gebühr beträgt 50,00 €
Der Austritt aus einer Kirche oder Religionsgemeinschaft wird beim Standesamt beurkundet. Er wird sofort wirksam.
Die Gebühr beträgt 50,00 €