Steuern und Gebühren ab 01.01.2025

Grundsteuer A 520 % der Steuermessbeträge
Grundsteuer B      200 % der Steuermessbeträge
Gewerbesteuer 400 % der Steuermessbeträge


Hundesteuer
  • für den 1. Hund

96,00 EUR pro Jahr
  • für den 1. Kampf- oder gefährlichen Hund

720,00 EUR pro Jahr
  • für den 2. Hund und jeden weiteren Hund

192,00 EUR pro Jahr
  • für den 2. Kampf- oder gefährlichen Hund und jeden weiteren Kampfhund

1.440,00 EUR pro Jahr
  • Zwingersteuer

288,00 EUR pro Jahr