Steuern und Gebühren ab 01.01.2026

Grundsteuer A 540 % der Steuermessbeträge
Grundsteuer B      220 % der Steuermessbeträge
Gewerbesteuer 400 % der Steuermessbeträge


Hundesteuer
  • für den 1. Hund

120,00 EUR pro Jahr
  • für den 1. Kampf- oder gefährlichen Hund

780,00 EUR pro Jahr
  • für den 2. Hund und jeden weiteren Hund

240,00 EUR pro Jahr
  • für den 2. Kampf- oder gefährlichen Hund und jeden weiteren Kampfhund

1.560,00 EUR pro Jahr
  • Zwingersteuer

360,00 EUR pro Jahr