6. Wahlergebnisse (Sitzverteilung)

Mit der Auszählung der Stimmen wird unmittelbar nach Beendigung der Wahlzeit begonnen. Zunächst wird das Ergebnis je Wahlbezirk in öffentlicher Sitzung ermittelt und festgestellt. Dabei werden alle in den Wahlurnen beziehungsweise per Briefwahl abgegebenen Stimmzettel ausgewertet.

Der Wahlvorsteher meldet die Ergebnisse an den Bürgermeister beziehungsweise Kreiswahlleiter. Dieser ermittelt die Ergebnisse für den Wahlkreis und meldet die Stimmenanzahl weiter an den Landeswahlleiter.

Das endgültige Ergebnis wird für jeden Wahlkreis von den Kreiswahlausschüssen – für das Land vom Landeswahlausschuss – ermittelt und festgestellt. Das endgültige Landesergebnis der Landtagswahl 2011 wird im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg veröffentlicht. Danach kann innerhalb eines Monats Einspruch beim Landtag eingereicht werden.

Sitzverteilung

Die ersten 70 Sitze gehen als Direktmandate an die Kandidaten, die in den 70 Wahlkreisen jeweils die meisten Stimmen erreicht haben. Sie werden auch Erst- oder Direktmandate genannt.

Die restlichen 50 Sitze des baden-württembergischen Landtags sind die sogenannten Zweitmandate. Um zu ermitteln, welche Bewerber diese Sitze erhalten, werden zunächst die für die einzelnen Parteien ermittelten Gesamtzahlen nach einer bestimmten Rechenmethode (Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers) auf die vier Regierungsbezirke (Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen) verteilt. Soweit den Parteien nach Abzug der Erstmandate noch Sitze zustehen, kommen ab der Landtagswahl 2011 die nicht direkt gewählten Bewerber zum Zuge, die innerhalb des Regierungsbezirks die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben (Zweitmandate).

Überhangmandate entstehen dann, wenn eine Partei in einem der vier Regierungsbezirke mehr Direktmandate erreicht hat, als ihr nach dem prozentualen Gesamtergebnis dort zustehen. Hat eine Partei in einem Regierungsbezirk Überhangmandate erworben, findet in dem betreffenden Regierungsbezirk ein Ausgleich im Verhältnis zu den anderen Parteien statt. Die anderen Parteien erhalten gegebenenfalls sogenannte Ausgleichsmandate.

Die Ausgleichsmandate werden ab der Landtagswahl 2011 an die Bewerber der betreffenden Partei vergeben, die in dem Regierungsbezirk die höchsten prozentualen Stimmenanteile erreicht haben und bisher noch nicht berücksichtigt wurden.

Durch Überhang- und Ausgleichsmandate hat sich die Gesamtzahl der Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag auf 139 erhöht.

Hinweis: Am 1. Juni 2006 begann die 14. Legislaturperiode des Landtags. Die konstituierende Sitzung des neuen Landtags fand am 13. Juni 2006 statt. Die 15. Legislaturperiode des Landtags beginnt am 1. Mai 2011.